AGB

Präambel:

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Seminare/Kurse, die ein Teilnehmer mit dem Anbieter über dessen Website abschließt. Es handelt sich um Seminare des Anbieters als Veranstalter oder um Seminare eines Drittveranstalters. Wer Veranstalter des Seminars ist (Anbieter oder Drittveranstalter), ist in dem Bestellvorgang angegeben. Vertragspartner des Teilnehmers ist ausschließlich der Anbieter. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung zu einem Seminar oder einem Kurs, dass er von dem Inhalt der AGB, die der Anbieter auf seiner Website im Internet veröffentlicht, Kenntnis genommen hat.


1. Zustandekommen des Vertrags

a) Die auf der Website beschriebenen Seminare stellen kein Vertragsangebot dar, sondern dienen lediglich zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Teilnehmer. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein Angebot gegenüber dem Anbieter schriftlich per Mail abzugeben. Der Anbieter nimmt das Angebot des Teilnehmers durch eine elektronisch übermittelte Teilnahmebestätigung an. Nimmt der Anbieter das Angebot des Teilnehmers nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Mail an, gilt dies als Ablehnung des Angebots. Der Teilnehmer ist an sein Angebot nicht mehr gebunden. Die Anzahl der Teilnehmer/Platzvergabe pro Veranstaltung ist begrenzt. Die Festlegung der Teilnehmerzahl obliegt dem Veranstalter. Es gilt die Reihenfolge der Anmeldungen gegenüber dem Anbieter.
b) Die gesamte Vertragsabwicklung (Angebot, Annahme, Rechnungsstellung etc.) finden in aller Regel per Mail statt. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm für die Abwicklung des Vertrages angegebene Mailadresse korrekt ist und die an diese Adresse gesandten Mails des Anbieters zugestellt und nicht als Spam-Mails abgelehnt werden.
Die Kurs-/Seminargebühren sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnung des Anbieters, spätestens aber 14 Tage vor dem Termin des gebuchten Kurses/Seminars, auf das Konto des Anbieters zu überweisen oder per Barzahlung zu entrichten. Sollte die Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist bei dem Anbieter eingegangen sein, ist er berechtigt, den Platz unangekündigt neu zu vergeben.
Der Teilnehmer kann bis zu einer Frist von 10 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn gebührenfrei absagen. Die Absage muss zwingend schriftlich erfolgen. Sagt der Teilnehmer später als 10 Werktage ab, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der Seminar-/Kursgebühr an. Der Anbieter ist in diesem Fall nicht verpflichtet nachzuweisen, dass ihm eine geringerer Schaden als 100 % der Seminar-/Kursgebühren entstanden ist.

2. Haftung

 a) Die Teilnahme an allen Seminaren, Veranstaltungen und Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei sämtlichen Veranstaltungen mit Praxisanteil (eigenes /zur Verfügung gestelltes Pferd) sind geeignete, feste und geschlossene Schuhe und geeignete Kleidung zu tragen. Der Anbieter wählt die von ihm eingesetzten Pferde mit größtmöglicher Sorgfalt aus. Trotz einer sorgfältigen Auswahl ist der Umgang mit einem Pferd wegen dessen Natur mit Risiken behaftet. Der Teilnehmer sichert mit seiner Anmeldung zu, dass ihm dies bekannt ist und er im Umgang mit Pferden über die erforderliche Erfahrung verfügt. Reiten ist nur mit einem Reithelm gestattet. Den Anweisungen der Kursleitung und des für sie tätigen Personals ist Folge zu leisten. Sollte der Teilnehmer Anweisungen der Kursleitung nicht folgen, wird er von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Rückerstattung der gezahlten Gebühren entfällt. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer nur ungeeignete Kleidung trägt oder sich weigert, beim Reiten einen Helm zu tragen. Eine Teilnahme mit eigenem Pferd ist nur gestattet, wenn dem Anbieter vor Veranstaltungsbeginn eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung für das Pferd und ein aktueller Impfnachweis vorgelegt werden.

b) Der Anbieter haftet dem Teilnehmer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Aufwendungs- und Schadensersatz. Die Haftung bei deliktischen Ansprüchen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, eine Haftung entfällt bei einfacher Fahrlässigkeit. Verletzt der Anbieter grob fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt insbesondere für die Auswahl der in den Veranstaltungen von dem Anbieter eingesetzten Tiere.

3. Absage von Veranstaltungen

Der Anbieter ist berechtigt, Seminare, Kurse oder Veranstaltungen aus wichtigen  Gründen abzusagen. Wichtige Gründe sind etwa höhere Gewalt, Erkrankung der Referenten oder zu geringe Teilnehmerzahl. Der Veranstalter legt die Mindesteilnehmerzahl fest. Diese ist dem Teilnehmer auf Rückfrage mitzuteilen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, dem Teilnehmer einen kurzfristigen Ersatztermin oder eine andere Veranstaltung anzubieten. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Seminar- Kursgebühren besteht nur dann, wenn innerhalb eines Jahres ab dem Datum der ausgefallenen Veranstaltung kein Ersatztermin oder eine andere Veranstaltung angeboten werden kann.